Funken
Ein Schiffsführer eines Sportbootes (eigen oder gechartert) mit eingebauter Funkanlage, benötigt ein Sprechfunkzeugnis. Für den Seefunkdienst ein Short Range Certificate (SRC) und für den Binnenschifffahrtsfunk ein UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI). Beide Scheine werden international anerkannt.
Theoretische und praktische Ausbildung sowie Prüfung findet in unseren eigenen Wassersport-Schulungsräumen in Lenting statt.
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